Rittergut Harbarnsen |
Deckbedingungen |
Deckbedingungen der Reitanlage Rittergut HarbarnsenFam. Schönrock - Pferdebetrieb gem. APO 2000FN - geprüfte PferdehaltungFN - geprüfter Zuchtbetrieb
Es gelten die Bedingungen gemäß Satzung des ZfDP (bzw. DPZV und ZV Hannover).
1. Deckhygiene Für die Stuten muss eine Tupferprobe (tierärztliche Gesundheitsbescheinigung) in der Rosse vorgenommen werden, ausgenommen Stuten mit Fohlen bei Fuß. Gegebenenfalls kann ein Fachtierarzt zu Lasten des Besitzers der Stuten herangezogen werden. Diese Kosten werden gesondert in Rechnung gestellt. Der Impfpass ist vorzulegen.
2. Haftung Der Hengsthalter haftet nur für Schäden, die durch ihn oder einen Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden sind. Diese Haftungsbegrenzung umfasst alle Schäden, die während der Einstellung der Stuten oder bei der Zuführung der Stuten zum Hengst entstehen können. Für Schäden, die durch Dritte verursacht werden, haftet der Hengsthalter nicht. Erfüllungsort und Gerichtsstand sind der Sitz des Hengsthalters.
3. Sonderkonditionen Fohlengarantie: Fällt im Folgejahr kein lebendes Fohlen, so ist lediglich in dem Folgejahr eine Bearbeitungsgebühr von 25 Euro fällig. Scheckengarantie: Ist das Fohlen einfarbig, so ist die Decktaxe im Folgejahr auf 100 Euro reduziert. Stammkundenrabatt: Die Decktaxe reduziert sich auf 150 Euro im Folgejahr, bei gescheckten Fohlen. Prämienrabatt: Wird ein Fohlen auf einer Zuchtschau eines anerkannten Verbandes prämiert, so erhalten sie einen weiteren Nachlass von 50 Euro. Wird das Fohlen Landes- oder Bundessieger, so ist im Folgejahr der Sprung bis auf eine Bearbeitungsgebühr von 25 Euro frei. Stutenhalter mit mehreren Bedeckungen in einem Jahr bekommen Sonderkonditionen analog Stammkundenrabatt!
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